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Steuerabzüge

Ökobonus und Renovierungsbonus 2025


Steuerliche Abzüge für Energieeinsparungen und Gebäudesanierungen


Das Haushaltsgesetz 2025 brachte wichtige Änderungen bei den Steuererleichterungen für den Bausektor mit besonderem Fokus auf Nachhaltigkeit und Energieeinsparungen. In diesem ausführlichen Leitfaden analysieren wir die neuen Maßnahmen für den Eigenheimbonus und den Ökobonus, wichtige Instrumente zur Förderung der Renovierung und Energieeffizienz von Gebäuden.

Haftungsausschluss

Die Informationen in diesem Leitfaden sind indikativ. Climaconvenienza.it lehnt jede Verantwortung für die Auslegung der Regelungen zu Steuererleichterungen ab. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Steuerberater oder Projektmanager für die korrekte Bearbeitung Ihres Antrags auf Steuererleichterung zu konsultieren.

1. Was sind der Eigenheimbonus und der Ökobonus?


Eigenheimbonus
Steuererleichterung für Steuerzahler, die Gebäudesanierungsarbeiten durchführen, wie z. B.:

  • Gewöhnliche und außerordentliche Instandhaltung
  • Sanierung
  • Konservierende Sanierung

Ökobonus
Erleichterung für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, einschließlich:

  • Installation von Solarmodulen
  • Wärmedämmung
  • Hocheffiziente Klimaanlagen

 

2. Ökobonus 50 % – 36 %

Der Ökobonus ermöglicht einen IRPEF- oder IRES-Steuerabzug in Höhe von:

  • 50 % für Maßnahmen an Erstwohnungen
  • 36 % für Maßnahmen an Zweitwohnungen


Maßnahmen mit 50 % Abzug
Der Anreiz wird für folgende Ausgaben für Erstwohnungen anerkannt:

  • Energiesanierung bestehender Gebäude
  • Installation von Solarmodulen
  • Austausch von Winterklimaanlagen durch:
    • Hocheffiziente Wärmepumpen (Klimaanlagen Luft-Luft)
    • Hocheffiziente Wärmepumpen (Luft-Wasser-Kaltwassersätze und Mini-Kaltwassersätze), einschließlich Systemanschlüssen (Gebläsekonvektoren), sofern zusammen mit dem Generator erworben
    • Hybridsysteme mit in Brennwertkessel integrierter Wärmepumpe
  • Austausch herkömmlicher Warmwasserbereiter durch hocheffiziente Wärmepumpenmodelle (COP > 2,6)
  • Anschaffung von Multimediageräten zur Fernsteuerung der folgenden Systeme:
    • Heizung
    • Warmwasserbereitung
    • Klimaanlage (WLAN-Systeme, ausgenommen Mobiltelefone, Tablets und PC)
  • Kauf von Wärmeerzeugern mit brennbarer Biomasse

Wer kann vom Ökobonus profitieren?
Alle Steuerzahler, einschließlich Unternehmer, sofern sie Eigentümer der Immobilie sind oder ein Nutzungsrecht daran haben.

Rückerstattungsmethode
Der Ökobonus wird über einen Zeitraum von 10 Jahren durch einen Steuerabzug in jährlichen Raten zurückgezahlt.

Ausgabenlimit

  • 14.000 € für Einkommen zwischen 75.000 € und 100.000 €
  • 8.000 € für Einkommen über 100.000 € €


3. Renovierungsbonus 50 % - 36 %

Der Renovierungsbonus ermöglicht einen IRPEF-Abzug in Höhe von:

  • 50 % für Arbeiten an Erstwohnungen
  • 36 % für Arbeiten an Zweitwohnungen

Der Abzug ist gültig bis zum 31. Dezember 2025.

Wer kann davon profitieren?

  • Alle Steuerzahler, die der IRPEF-Zahlung unterliegen, unabhängig davon, ob sie in Italien ansässig sind oder nicht.
  • Der Abzug kann nicht nur vom Eigentümer, sondern auch von den Kostenträgern (Mietern, Nutznießern usw.) beantragt werden.

Obergrenze Ausgaben

  • 14.000 € für Einkünfte zwischen 75.000 € und 100.000 €
  • 8.000 € für Einkünfte über 100.000 €

Erleichterte Zahlungsmethoden
Climaconvenienza.it unterstützt seine Kunden bei der Inanspruchnahme von Steuerabzügen durch die Nutzung steuerlich absetzbarer Banküberweisungen.

4. Bitte beachten: Boni sind nicht kumulierbar.


Der Eigenheimbonus und der Ökobonus sind nicht kumulierbar. Fällt ein Projekt in beide Kategorien, muss der Steuerzahler nur eine Förderung wählen.

Sie sind nicht mit der Förderung „Conto Termico 2.0“ kombinierbar für:

  • Energieeffizienz
  • Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen


Fazit

Mit den neuen Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 2025 stellen der Ökobonus und der Renovierungsbonus grundlegende Instrumente zur Verbesserung der Energieeffizienz und des Immobilienwerts dar. Um den maximalen Steuervorteil zu erzielen, empfiehlt es sich, einen Steuerberater oder den Techniker Ihres Vertrauens zu konsultieren.